Reisebedingungen

Reisebedingungen:

des Veranstalters Adventurer.de nachfolgend Veranstalter genannt. Bei Touren oder Ausflügen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden gelten deren Reisebedingungen.

Bei den von uns organisierten Reisen sind keine Pauschalreisen. Es sind Selbstfahr-Reisen mit Ihrem eigenen Fahrzeug unter Begleitung eines oder mehrerer landeskundigen Reisebegleiter.

Es handelt sich um Erlebnis- beziehungsweise Abenteuer-Reisen, teils in Gebiete ohne touristische Infrastruktur. Fern- und Langzeitreisen können den Teilnehmern mitunter strapaziöse Fahretappen und Grenzpassagen sowie gelegentlich laute und nicht saubere Stell- und Nachtplatzarrangements abverlangen.
Auf transkontinentalen Reisen außerhalb Europas führen manche Routen durch Länder und Regionen, in denen Teilreisewarnungen oder Reisewarnungen der auswärtigen
Ämter bestehen oder können. Die Teilnahme an diesen Touren reisen grundsätzlich mit eigenen Fahrzeugen auf eigenes Risiko. Kosten für Reparaturen und Bergungen liegen
beim jeweiligen Fahrzeughalter/Besitzer. Das gilt sowohl für die An- und Abreise als auch für die Dauer der Reise selbst.

Vertrag

1. Anmeldung und Abschluß des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt per Internet auf dem entsprechenden Formular. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen als verbindlich an. Nach der schriftlichen Bestätigung, die der Kunde vom Veranstalter erhält, wird der Vertrag für beide Seiten bindend.

2. Bezahlung

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, die restliche Zahlung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungs­be­schreibung und den Preisangaben im gültigen Katalog des Reise­veranstalters. Ebenso ist der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Anderweitige Vereinbarungen können in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise­leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags­abschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewähr­leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kosten­losen Rücktritt anbieten. Der Veranstalter behält sich vor, die ausge­schriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblichen oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Steuern oder Abgaben kommt und zwischen dem Zugang der Reise­bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Anderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Kunden bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten.

4. Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einer Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Reisebeginn, erlaubt sich der Reiseveranstalter die Anzahlung von 10% einzubehalten, bei späterem Rücktritt werden folgende prozentualen Anteile des Reisepreises in Rechnung gestellt: Ab 35. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 25% – ab 19. bis 10. Tag: 50% – ab 09. bis 05. Tag: 85%. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.

5. Rücktritt des Reiseveranstalters

a) Vor Antritt der Reise:

Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außer­gewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters oder auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.

Der Kunde hat Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge.

b) Nach Antritt der Reise:

Wenn der Kunde trotz Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Es wird z.B. erwartet, daß mit der Natur sorgsam umgegangen und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert werden. Dies gilt aber auch, wenn der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung aufgeführten Anforderungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so hat er Anspruch auf Einbehaltung des Reisepreises, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungs­trägern gutgeschriebenen Beträge.

Bei der Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. In manchen der genannten Fälle sind evtl. entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

6. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht

eines ordentlichen Kaufmanns für:

— die gewissenhafte Reisevorbereitung,

— die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

— die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,

— die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

7. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden des Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für die mit Beförderungsgesellschaften durchgeführten Reisen erhält der Kunde einen entsprechenden Beförderungsausweis. Der Reise­veran­stalter tritt gegenüber den Beförderungs­gesellschaften lediglich als Buchungsagent auf. Der Reiseveranstalter ist kein Frachtführer; nicht er, sondern die befördernde Gesellschaft haftet daher für die Erfüllung der Beförderungsleistung. Die Haftung der Beförderungsgesellschaft basiert auf den Beförderungsbedingungen; der Reiseveranstalter haftet nicht für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen sowie für beim Transport entstandene Gepäckschäden oder Verluste.

8. Gewährleistungen

Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts [ 651 c) bis f) BGB]. Gleiches gilt für den Abschluß unserer Gewährleistung sowie für die Verjährung von Gewährleistungs ansprüchen [ 651 9) BGB]. Schadens­ersatz­ansprüche des Kunden [ 651 f) BGB] unterliegen den in Nr. 7 genannten Haftungsbeschränkungen.

9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Er­bringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach programm­gemäßer Beendigung der Reise schriftlich an den Reise­veranstalter zu stellen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung bei­zutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Anmeldebestätigung geändert werden sollten.

12. Reiseleitung

Änderungen in der Reiseleitung können kurzfristig auftreten und be­rechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag.

13. Mindestteilnehmerzahl

Für alle angebotenen Reisen wird eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt. Wird diese nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis mindestens drei Wochen, bei Touren bis 3 Tage Reisedauer 1 Woche vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis ohne Abzüge in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche des Kunden können hieraus nicht abgeleitet werden.

Der Reiseveranstalter hält sich offen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch einen eventuellen Aufpreis nach Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern, dennoch die Reise durchzuführen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters.